Finanzielle und sonstige Unterstützung bei Schaffung, Aufbau, Erhalt und Ausbau konkreter, überschaubarer Arbeitszusammenhänge in Gebieten mit geschwächten Wirtschaftsstrukturen.
Der Fonds kann, aufgrund seiner begrenzten Möglichkeiten und Mittel, natürlich nicht flächendeckend tätig werden. Bei seiner Tätigkeit ist er angewiesen auf das wache Urteil, die Menschenkenntnis, und die Begegnungs- und Beziehungsfähigkeit seiner Mitarbeiter vor Ort sowie der geförderten Personenkreise, weiter auf deren Intuition für soziale Bedürfnisse und Perspektiven sowie Kenntnis der örtlichen Mentalität und Verhältnisse.
Die Entscheidung für oder wider ein Tätigwerden liegt weder beim Mittelgeber noch beim Mittelempfänger, sondern stets beim Fonds, der sich hierzu von seinen Gewährspersonen vor Ort und anderen Fachleuten beraten läßt und von Fall zu Fall individuell entscheidet.
Im Falle periodisch erfolgender Unterstützungen wird zwischen dem Fonds, dem Mittelgeber und dem Mittelempfänger ein dreiseitiger Unterstützungsvertrag abgeschlossen.
Der Fonds ist im Prinzip weltweit dort tätig, wo ein Bedarf nach seiner Tätigkeit besteht.
Da er sich bei seiner Tätigkeit auf die Zuarbeit von Gewährspersonen vor Ort stützt, beschränkt sich sein Einsatzgebiet in der Praxis auf die Orte, wo er über eine solche Gewährsperson verfügt. Derzeit ist dies für Georgien sowie russischsprachige Gegenden der ehemaligen Sowjetunion der Fall.
Durch direkte Finanzierung wird das Tätigwerden einer Person in einem institutionellen Rahmen (Unternehmen, Verein usw.) unterstützt; und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
Ziel: Einbringen individueller Fähigkeiten zum Wohl der betreffenden Person sowie der Gesellschaft
[...]
Mangels geeignetem Gerät gibt es in Georgien keine effektive technische Überwachung; was die verschiedensten gravierendsten Mißstände nach sich zieht. Fachleute, die solche Überwachung durchführen könnten, sind vorhanden. Solches ausrangiertes westliches Gerät könnte den Grundstein legen für eine eigene georgische Zertifizierung und technische Überwachung, für die gesetzliche Grundlagen ansatzweise vorhanden sind, jedoch keinerlei Möglichkeiten, sie durchzuziehen. Mit dem Fond verbundene Vertrauenspersonen in entsprechenden Positionen, die eine zweckentsprechende Verwendung solcher Hilfsgüter gewährleisten würden, sind vorhanden.
(besonders hier kann die Auswahl einzelner Fälle aus dem Meer von Elend für Außenstehende zufällig und willkürlich scheinen. Aber wir können bei unseren begrenzten Mitteln nicht alle unterstützen; hoffen aber, unsere Auswahl so treffen zu können, daß die von uns unterstützten in ihrer Weise und um Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten werden, das Elend abzubauen)
Offiziell ist die Verwendung von Asbest in Brems-und Kupplungsbelägen seit 2001 in Georgien verboten. Doch verfügen in Georgien die meisten Autofahrer nicht über die nötigen Mittel für den Erwerb der teuren asbestfreien westlichen Beläge. So verwendet man die in Georgien in kleineren Produktionsstätten vor Ort auf Asbestgrundlage hergestellte billige Beläge, und das Asbestverbot bleibt zunächst notgedrungen auf dem Papier, da eine konsequente Einhaltung dazu führen müßte, daß die meisten Autos ohne Bremsen und Kupplungen fahren. – Nun hat ein georgischer Erfinder auf Grundlage natürlicher georgischer Ressourcen einen asbestfreien Belag entwickelt und zum Patent angemeldet, der den westlichen Belägen in nichts nachsteht, teilweise sogar effektiver ist, und gleichzeitig in der Produktion billiger käme als die Asbestbeläge. Ließen sich Mittel auftreiben, in Georgien die Produktion dieser neuen Beläge in Gang zu bringen, wäre dies ein Schritt zur Lösung des Asbestproblems. Auch hier sieht der zu gründende Fond eine seiner Aufgaben.
Die allgemeine Problematik der Wechselwirkung Individuelle Fähigkeiten/Gemeinschaft, eventuell auch Untersuchung von individuellen und sozialen Krankheitserscheinungen, wo diese Wechselwirkung gestört ist, soll auf einer Internetseite, eventuell auch im Rahmen sonstiger Veröffentlichungen praktisch dargestellt und untersucht werden. Auch die unterstützten oder unterstützungswürdige Zusammenhänge sollen in Berichten und Reportagen vorgestellt werden.
Die verwendeten Mittel und Gelder stammen aus
Die Unterstützung kann die Form einer Spende, eines rückzahlbaren zinslosen Darlehens oder einer zu einem Gewinnanteil berechtigenden Investition haben.
Die Unterstützung wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt, nach Ablauf dessen die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt wurde, neu überprüft werden, in jedem Fall jedoch längstens, bis der unterstützte Arbeitszusammenhang sich selbst zu tragen beginnt.
Zu diesem Zweck verlangt der Fonds vom Unterstützungsempfänger die regelmäßige Vorlage von Rechenschafts- und Finanzberichten.
Um Mißbräuchen, insbesondere bloßer Bereicherungsabsicht, durch den Unterstützungsempfänger vorzubeugen, kann er dazu verpflichtet werden, einen Teil seines dank der Unterstützung erzielten Reingewinns für andere Förderungsprojekte des Fonds oder für andere ähnliche Projekte zu verwenden.
Bei jeglichem Mißbrauch behält sich der Fonds das Recht vor, die Unterstützung einseitig zu modifizieren oder fristlos zu kündigen. Mögliche Mißbräuche wären z.B.: